Als 1523 Gerüchte den Wolfenbütteler Hof erreichten, der jüngere Bruder des Herzogs Heinrich habe sich in feindliche Dienste gestellt, reagierte Heinrich ohne zu zögern: Er nahm seinen Bruder Wilhelm gefangen und isolierte ihn so von möglichen Verbündeten. Als Kurfürst Albrecht Achilles 1467 erfuhr, dass seine Töchter Margarethe und Ursula sich gegen die Heirats- und Klosterpläne sträubten, die er für sie vorgesehen hatte, ließ er sie auf der Plassenburg inhaftieren bis sie sich fügten. Als schließlich 1608 Julius d’Austria, ein illegitimer und psychisch kranker Sohn Kaiser Rudolfs II., seine Geliebte ermordete, ließ der Vater ihn bis zu dessen Tod ein Jahr später einsperren.
In den deutschsprachigen Territorien des Heiligen Römischen Reiches bot die Gefangennahme eines nahen Verwandten dem Adel, vom Grafen bis zum Kaiser, ein probates Mittel zum Umgang mit problematischen Familienmitgliedern. Zwischen 1400 und 1700 hat eine erste Recherche 40 Fälle zutage gefördert, in denen familiale Konflikte auf diese Weise innerdynastisch oder vor der Reichsöffentlichkeit ausgetragen wurden. Das Kolloquium stellt ein Dissertationsprojekt vor, das die fürstliche Verwahrung über einen Zeitraum von 300 Jahren untersucht.
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(Bildunterschrift: Markgraf Christoph I. von Baden und seine 10 Söhne, um 1510. Fünf Jahre später wurde der Markgraf von dreien seiner Söhne zu einer Landesteilung gezwungen, für regierungsunfähig erklärt und schließlich für den Rest seines Lebens inhaftiert.)