Dreiundachtzig Siegel bestätigen das Pactum Henrico-Wilhelminum, mit dem 1535 in Braunschweig-Wolfenbüttel die Primogenitur angeordnet wurde. Es war ein Erfolg für Herzog Heinrich den Jüngeren, der damit einen ungeteilten Herrschaftsbereich für sich und seine Erben sicherte. Es war auch ein Erfolg für seinen jüngeren Bruder Wilhelm, denn nur durch die Zustimmung zum Vertrag konnte er der bereits zwölf Jahre währenden Gefangenschaft entkommen, in der Heinrich ihn festgehalten hatte. Sämtliche spätere Versuche, gegen den unter Zwang zustande gekommenen Vertrag vorzugehen, blieben vergeblich.
1682 ordnete Herzog Ernst August in seinem Testament ebenfalls die Primogenitur an, dieses Mal für die Lüneburger Linie der Welfen. Und erneut stieß die Anordnung auf den Widerstand der jüngeren Söhne. Friedrich August und, nach seinem Tod, Maximilian Wilhelm führten den Protest bis zur sogenannten Prinzenverschwörung 1691. Doch auch sie mussten sich schlussendlich unterordnen.
David W. Sabean und Simon Teuscher haben 2007 dem Narrativ des Funktionsverlusts, das lange in der Verwandtschaftsforschung vorherrschte, eine These entgegengestellt, die stattdessen von einem Wandel in den europäischen Verwandtschaftskonfigurationen ausgeht. Diesen Strukturwandel fassen sie mit zwei Verschiebungen, die erste im Spätmittelalter, die zweite im 18. Jahrhundert. Wilhelm auf der einen und Friedrich August sowie Maximilian Wilhelm auf der anderen Seite sind sowohl Opfer als auch Gradmesser dieser sich wandelnden Verwandtschaftsstrukturen.
Im Kolloquium soll ein Dissertationsprojekt vorgestellt werden, das die These von Sabean/Teuscher auf zwei konkrete Fälle anwendet und dabei gleichzeitig das Desiderat der nachgeborenen Söhne in der Verwandtschaftsforschung bearbeitet.
Die 3G-Regelung entfällt, eine FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.
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